Bürgerentscheid
Liebe Unterstützer unseres Bürgerbegehrens, liebe Interessierte,
Die Firma J-Werk hat mit Schreiben vom 01.03.2022 gegenüber der Stadt Kitzingen beantragt, ihr eingereichtes Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72 aufzuheben.
Daraufhin entschied und erklärte der Kitzinger Stadtrat in seiner Sitzung am 24.03.2022, dass der geplante Bürgerentscheid für das Schützenareal am Steigweg damit gegenstandslos ist.
Somit gilt der Bebauungsplan von 1996, wie von der Bürgerinitiative gefordert, weiterhin fort!
Ein großes Etappenziel ist erreicht!!!!! Wir danken ALLEN Unterstützer für diese großartige Leistung!!!!!!
Sind damit die weiteren Planungen des Projektanten vom Tisch? Löst sich die Bürgerinitiative wieder auf?
Dies muss man mit einem klaren „NEIN“ beantworten.
In dem Schreiben von J-Werk ist weiter zu lesen:
„… Die neuen Planungen sind noch nicht abschließend abgestimmt und bedürfen noch der Konkretisierung……“
Wie diese Planungen aussehen ist der BI leider nicht bekannt. Sind sie im Rahmen des alten B-Planes so kann umgehend nach Planeinreichung und Genehmigung mit dem Bauen begonnen werden.
Liegen die Vorstellungen über dem alten B-Plan, so ist ein Antrag auf Änderung einzureichen. Dann beginnt das Prozedere aufs Neue!
Wir gehen aber davon aus, dass die Botschaft aus der Bürgerschaft sehr eindeutig war, wie mit dem wertvollen Grundstück für unser schönes Kitzingen umgegangen werden muss.
Bleiben Sie gesund!
Ihre Bürgerinitiative
für Bauen im Einklang von Mensch & Natur
Update zum Bürgerbegehren
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
liebe Interessierte,
am 20.01.2022 nahmen wir die große Hürde und sind einen enormen Schritt weiter!
Unser Bürgerbegehren, für die Einstellung der Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 72 am Steigweg, wurde für zulässig erklärt!
Frau Schmöger, Rechtsdirektorin der Stadt Kitzingen prüfte das Begehren akribisch und schrieb in ihrem hervorragend ausgearbeiteten Sachvortrag u.a.:
…….. In der Fragestellung wird deutlich, dass es einen B-Plan Nr. 72 „Am Steigweg“ bereits gibt. In der Begründung des Bürgerbegehrens wird eindeutig auf die Bebaubarkeit nach der geplanten Änderung des B-Plans eingegangen. Die dann mögliche Bebaubarkeit unterscheidet sich deutlich durch den hohen neuen Versiegelungsgrad, die zulässige Gebäudehöhe, die unterbliebene Festlegung der Geschossigkeit, die Tiefgarage und eine Verdoppelung der GFZ von der bisher möglichen Bebauung. Dem Bürger wird damit nicht vorgemacht, es gäbe keine Bebauung, sondern verdeutlich, dass und warum diese konkrete neu geplante Bebauung nicht gewünscht ist. Eine Irreführung oder eine unvollständige Information i.S.d. og. Rechtsprechung liegt damit in der Gesamtbetrachtung nicht vor.
Der einzige Wehrmutstropfen war, dass die über 2.700 Unterschriften um ca. 450 reduziert wurden, hauptsächlich wegen Unleserlichkeit und weil Angaben fehlten. Aber die gültigen 2.262 Unterschriften lagen trotzdem 68% über dem Soll.
DANKE an alle Unterstützer, die geholfen haben, dieses großartige Ergebnis innerhalb weniger Wochen zu erzielen!
Am 20.01.2022 wurde das Begehren dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt und er stellte die Zulässigkeit fest. Weiter beschloss das Gremium, sich dem Begehren nicht anzuschließen und am 22.05.2022 einen Bürgerentscheid durchzuführen.
D.h. am 22.05. sind alle wahlberechtigten Bürger Kitzingens aufgefordert zur Wahlurne zu gehen oder via Briefwahl sich für das Begehren mit „Ja“ oder „Nein“ auszusprechen.
Erreichen wir 3.400 Befürworter (700 mehr als bei den Unterschriften) und die Gegenstimmen liegen darunter, so ist der Bürgerentscheid gewonnen und wie ein Stadtratsbeschluss zu werten.
Wir informieren Sie gerne weiter über unsere Seite und freuen uns, wenn Sie wieder vorbeischauen.
Bleiben Sie gesund!
Ihre
Bürgerinitiative für Bauen im Einklang von Mensch & Natur
PS: den Sachvortrag und der Beschlussentwurf zum Bürgerbegehren vom 11.01.2022 kann in unserem Download abgerufen werden!
Bürgerbegehren
Liebe Interessierte unseres Bürgerbegehrens,
unser Ziel ist es, den Bau eines gewaltigen Wohnblock-Komplexes auf dem Schützenareal am Kitzinger Steigweg zu verhindern, mit dem über 16.000 m² wertvoller Natur der Gewinnmaximierung eines unbekannten Immobilieninvestors geopfert werden sollen.
Trotz Gesprächen mit Stadträten und dem Oberbürgermeister hat der Kitzinger Stadtrat am 14.10.2021 der Änderung des Bebauungsplans zugestimmt. Die Main-Post berichtete u.a. am 15.10.2021 darüber.
Daher haben Sprecher und Initiatoren der Bürgerinitiative für Bauen im Einklang von Mensch & Natur das Bürgerbegehren „Änderung des Bebauungsplans Nr. 72 am Steigweg stoppen!“ organisiert. Vertreter von SPD, den Grünen und der KIK haben uns bereits die volle Unterstützung Ihrer Parteien zugesagt.